Sensible Themen des Lebens – vorgestellt in der 10. Klasse

„Die Schülerinnen und Schüler reflektieren […] Chancen und Grenzen menschlicher Machbarkeit und […] erkennen in Grenzsituationen menschlichen Lebens die ethische Dimension. […] Sie erkennen die Notwendigkeit eines vorbeugenden und verantwortungsvollen Verhaltens, um ihre Gesundheit und die anderer zu schützen und um wertschätzend miteinander umzugehen.“ (Ein Beitrag von Frau Schlampp.)

So ein Auszug aus den Bildungs- und Erziehungszielen des Lehrplans für die 10. Jahrgangsstufe. Ganz konkret ging es um diesen Bildungsauftrag beim Vortrag Frau Czernochs von der Schwangerenkonfliktberatung des Landratsamtes Eichstätt. Einfühlsam berichtete sie unseren vier zehnten Klassen von Situationen, in denen Frauen zu ihr in die Beratung kommen und ging dabei auch auf die rechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ein. Diesen findet man im Strafgesetzbuch, da ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland zwar rechtswidrig und damit illegal ist, unter bestimmten Voraussetzungen aber straffrei bleibt.

Dabei bilden die Beratungsregelung und die Regelung der medizinischen und kriminologischen Indikation einen engen rechtlichen Rahmen, der den Schutz des Lebens auf der einen Seite, aber auch das Selbstbestimmungsrecht der Frau auf der anderen Seite im Blick hat. Ziel ist es immer, die einzelne Frau mit ihren Bedürfnissen und Ängsten im Fokus zu haben und mögliche Lösungen und Alternativen anzusprechen, ohne zu urteilen. Am Ende des Vortrags gab es für die Schülerinnen und Schüler noch die Gelegenheit, selbst Fragen zu stellen und mit der Referentin ins Gespräch zu kommen. Nachdenklich kamen beide Seiten zu dem Schluss, dass es wichtig ist, verantwortungsvoll zu handeln, um erst gar nicht in eine solche Konfliktsituation zu geraten.

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